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Kosten

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Beziehungs- und Paarprobleme sind keine Krankheiten. Daher tragen die gesetzlichen Krankenversicherer keine Paartherapiekosten – auch nicht bei den kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Daher müssen Sie die Kosten für eine Paartherapie immer selber tragen.

Leider werden Kosten für den Heilpraktiker (Psychotherapie) ebenfalls nicht von den gesetzlichen Krankenversicherung und Ersatzkassen, sowie der Beihilfe übernommen.

In Einzelfällen werden „Psychologische Beratungen nach dem Heilpraktikergesetz“ als Einzeltherapie von privaten Zusatzversicherungen bezuschusst oder sogar ganz erstattet. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem privaten Zusatzversicherer oder Ihrer Krankenversicherung.

Kosten der persönlichen Beratung in meiner Praxis:
Paarsitzungen kosten je nach Dauer zwischen 11o und 155 € (6o – 9o Minuten). Das Honorar für eine Einzelsitzung beträgt 9o € für die ersten 6o Minuten, darüberhinausgehend für jede weitere Viertelstunde 2o €.

Kosten der telefonischen und der Video-Beratung:
Gespräche zur Organisation der Termine sind kostenfrei, ebenso ein kurzes Informationsgespräch für neue Klienten.

Für telefonische oder Video-Erstgespräche mit neuen, mir noch nicht bekannten Klienten erbitte ich die Zahlung von 9o € über PayPal-Freunde (Link) vor der vereinbarten Sitzung im Voraus. Selbstverständlich bekommen Sie nach dem Gespräch eine Rechnung und ggfls. auch eine Erstattung des nicht verbrauchten Betrages.

Steuerliche Absetzbarkeit (Stand Anfang 2o22):
Abhängig Beschäftigte (Arbeiter und Angestellte) können „Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung, Mitarbeiterführung, Kommunikationstraining und BurnOut-Prävention“ bei Ihrer Steuererklärung in der Anlage N, Zeile 44 als Werbungskosten geltend machen (zzgl. der tatsächlich gefahrenen Kilometer vom Wohnort zur Praxis und zurück mit o,35 € je km).
Für Freiberufler und Selbstständige ist eine solche Rechnung eine Betriebsausgabe (Anlage EÜR, Zeile 42, Fortbildungskosten), ebenfalls zzgl. der gefahrenen Kilometer (s.o.).

Als Freiberufler im Heilwesen bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig. Für andere Umsätze gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Deswegen ist auf meinen Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen.